Christliche Stiftungen & kirchliche Stiftungen
Die christlichen Werte Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sind im katholischen und evangelischen Glauben allgegenwärtig. Christliche Stiftungen in der Schweiz kommen diesen Werten nach, indem sie gemeinnützige Projekte fördern. Neben kirchlichen Organisationen und christlichen Projekten können oft auch Projektträger ohne religiösen Bezug Unterstützung erhalten, solange die Projektziele den christlichen Werten entsprechen.
Religiöse Stiftungen des christlichen Glaubens in der Schweiz
62 Prozent der Bewohner:innen der Schweiz gehören der katholischen oder evangelisch-reformierten Kirche an. Hinzu kommen weitere sechs Prozent, die anderen christlichen Glaubensgemeinschaften, zum Beispiel den orthodoxen Kirchen, angehören. Die Schweiz ist ein christlich geprägtes Land, viele regionale und nationale Traditionen und Feste sind aus christlichen Bräuchen entstanden. Gleichwohl ist die Religionsfreiheit in der Schweizerischen Verfassung verankert. Mitglieder des Christentums, Judentums, Hinduismus, Buddhismus, Islam, weitere Glaubensgemeinschaften und Atheist:innen leben hier friedlich zusammen. Christliche Stiftungen in der Schweiz verfolgen christliche Werte und Tugenden, und unterstützen gemeinnützige Projekte, die Dienst am Menschen (Diakonie) sowie Nächstenliebe und Wohltätigkeit (Caritas) ausüben, die Verbreitung des christlichen Glaubens fördern (Mission) sowie kirchlichen Einrichtungen und Aufgaben dienen.
Kirchliche Stiftungen, Kirchenstiftungen & christliche Stiftungen
Christliche Stiftungen, kirchliche Stiftungen und Kirchenstiftungen klingen wie Synonyme, dahinter stecken aber verschiedene Stiftungsformen, die sich teilweise auch rechtlich unterscheiden.
Christliche Stiftungen – das ist der offene Oberbegriff, unter den auch kirchliche Stiftungen und Kirchenstiftungen des christlichen Glaubens fallen. Christliche Stiftungen beziehen sich auf das Christentum, auf die Wertebildung und Tugenden sowie die Gemeinschaft der Christ:innen.
Kirchliche Stiftungen werden in einigen Artikeln des Zivilgesetzbuchs gesondert geregelt. Seit 2016 müssen auch kirchliche Stiftungen im Handelsregister eingetragen werden. Eine kirchliche Stiftung benötigt aber anders als allgemeine Stiftungen keine Revisoratsstelle und untersteht nicht einer staatlichen Aufsichtsbehörde, sondern einer kirchlichen Stelle, z. B. dem Kirchenrat oder einem Bistum. Eine Stiftung qualifiziert sich als kirchlich durch die “organische Verbindung mit einer Religionsgemeinschaft”. Diese muss aber nicht christlich sein. Diese Regelungen treffen aber nur zu, wenn die Stiftung einen ausschließlich kirchlichen Nutzen hat. Werden zugleich ein kirchlicher und allgemein öffentlicher Nutzen verfolgt, sind diese Stiftungen im rechtlichen Sinne allgemeine Stiftungen. Viele christliche Stiftungen werden als kirchliche Stiftungen wahrgenommen, obwohl sie rechtlich allgemeine Stiftungen darstellen.
Kirchenstiftungen sind in vielen Kirchengemeinden und Pfarreien die Eigentümer der kirchlichen Liegenschaften. Kirche, Pfarrhaus oder das Pfarreizentrum gehören einer kirchlichen Stiftung, die die Immobilien an die Kirchengemeinde vermietet und für die Instandhaltung verantwortlich ist.
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