Hin und wieder erreichen uns Anfragen, eine Stiftung ausblenden zu lassen. Auch diese Post lesen wir und beantworten wir sorgfältig. Aber mit welcher Antwort?
In der Regel sehen wir keinen Grund – denn es gibt eine rechtliche Grundlage für die Publikation der Handelsregisterdaten. Das ist übrigens auch die Antwort unseres Konkurrenten auf dem Markt, mit dessen Geschäftsleitung wir solche Anfragen auch besprechen.
Dennoch versuchen wir Hand zu bieten. In den meisten Fällen geht es darum, das Profil der Organisation mit zentralen Informationen zu ergänzen. Zum Beispiel: Wir nehmen keine Gesuche entgegen.
In Ausnahmefällen wird eine Organisation auf unserer Plattform ausgeblendet. Wir tun dies auf Zusehen und ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage existieren würde.
Wie vorgehen, wenn Sie einen Eintrag unterdrücken möchten?
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
- Wenn Sie kein Login bei uns haben und als Organisationsvertreter:in authentifiziert sind: Nachweis Ihrer Handlungsberechtigung im Namen der Stiftung.
- Den genauen Grund ihres Löschungsantrags. Befinden Sie sich in Liquidation, haben Sie Ihre Mittel aufgebraucht? Bitte beschreiben Sie uns, warum Sie nicht sichtbar sein möchten.
- Eine Telefonnummer und ein E-Mail für Rückfragen. Anonyme Anfragen oder anonyme Anrufer:innen werden selbstredend nicht berücksichtigt.
In den allermeisten Fällen sehen wir keinen nachvollziehbaren Grund, auf diese Anfragen einzugehen. Manchmal, etwa wenn eine Stiftung in Liquidation ist und die zuständige Behörde dies noch nicht verzeichnet hat, unterstützen wir die Verantwortlichen durch eine temporäre Unsichtbarmachung.