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Gemeinnützige Stiftung: Eigenschaften & Richtlinien

Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ist für einige Philanthrop:innen ein grosses Bedürfnis. Sie möchten mit einer Stiftung etwas bewegen, erschaffen oder der Gesellschaft etwas zurückgeben. In der Schweiz gab es 2022 rund 13’600 Stiftungen mit einem gemeinnützigen Zweck. Doch was macht eine gemeinnützige Stiftung aus? Gibt es steuerliche Begünstigungen? Und wie gründet man eine gemeinnützige Stiftung? Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in diesem Blogbeitrag.  

Was versteht man unter einer gemeinnützigen Stiftung?

Eine Stiftung stellt ein verselbstständigtes Vermögen dar, das von einer Privatperson oder einem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Der:die Stifter:in gibt die Verfügungsgewalt über einen Teil oder das gesamte Vermögen ab und hat anschliessend keinen Zugriff mehr auf die Vermögenswerte. In der Stiftung wird das Vermögen sicher und im Idealfall gewinnbringend angelegt. Das Vermögen ebenso wie allenfalls erwirtschaftete Überschüsse dürfen ausschliesslich für den zuvor festgelegten Stiftungszweck verwendet werden. Der Zweck der Stiftung kann bei der Gründung frei gewählt werden und lässt sich danach nur noch schwer ändern. Die Stiftung selbst ist eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenen Rechten und Pflichten.  

Eine gemeinnützige Stiftung unterscheidet sich von einer normalen Stiftung durch ihren Stiftungszweck, der auf die gemeinnützige Arbeit ausgerichtet ist. Die genaue Bedeutung von gemeinnütziger Arbeit ist in der Schweiz zwar rechtlich nicht klar definiert, aber es gibt zwei Kriterien, die das Fundament jeder gemeinnützigen Stiftung bilden: Die Verfolgung der Uneigennützigkeit und der Nicht-Gewinnorientierung.  

  • Uneigennützigkeit bedeutet, dass die Stiftung ihren Zweck zum Wohle anderer und nicht für sich selbst auslegen muss. Der Kreis der Destinatäre muss dabei möglichst offen formuliert sein, um so im Idealfall der gesamten Gesellschaft zu dienen.
  • Nicht-Gewinnorientierung bedeutet, dass der Fokus nicht auf finanziellem Gewinn, sondern auf dem Erreichen von Zielen liegt. Diese Ziele sind meist sozial, wissenschaftlich, kulturell, ökologisch, humanitär oder bildend und sollen eine positive Veränderung bei der Zielgruppe bewirken.  

Welche finanziellen Voraussetzungen muss eine gemeinnützige Stiftung erfüllen?

Die wichtigste Voraussetzung für eine Stiftungsgründung ist ein entsprechendes Vermögen, das als Bargeld oder auch in Form von Grundstücken oder Unternehmensanteilen vorliegen kann. Die Gründer haften immer persönlich für den vollständigen Gründungsbetrag. Das erforderliche Mindestkapital von CHF 50’000 muss nicht direkt bei der Gründung einbezahlt werden, sondern die Einzahlung kann auch später erfolgen. Damit die Stiftung tatsächlich einen nennenswerten Vermögenszuwachs erzielen kann, ist allerdings meist ein weitaus höherer Betrag erforderlich. In der Regel lohnt sich die Gründung einer Stiftung, wenn ein Stiftungskapital von mindestens CHF 5 Mio. aufgebracht werden kann. Für kleinere Vermögen besteht die Möglichkeit, das Geld einer sogenannten Dachstiftung zu stiften. Eine weitere Option ist eine zweckgebundene Spende an eine bereits bestehende Stiftung. So können bereits existierende Strukturen genutzt werden und das Geld fliesst direkt in gemeinnützige Projekte.

Um die langfristige Tätigkeit der Stiftung sicherzustellen, sollte das Stiftungsvermögen erhalten bleiben. Das bedeutet, dass lediglich die Erträge des Vermögens für die Förderung oder Umsetzung von gemeinnützigen Projekten verwendet werden. Es gibt aber auch sogenannte «Verbrauchsstiftungen». Hier wird bei der Gründung der Stiftung explizit festgelegt, dass das Stiftungsvermögen für den definierten Zweck verwendet werden soll. Nachdem das Vermögen entsprechend aufgebraucht ist, wird die Stiftung selbst wieder aufgelöst. Dafür lässt sich auch ein bestimmter Zeitraum definieren.

Ob die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks nur Gewinnausschüttungen verwenden oder auch das Stiftungskapital aufbrauchen darf, wird bei der Stiftungsgründung festgelegt.

Für einen Überblick über die Stiftungen in den verschiedenen Kantonen besuchen Sie die Stiftungsplattform von StiftungSchweiz – dort finden Sie passende Förderorganisationen für jeden Zweck.   

Wie gründe ich eine gemeinnützige Stiftung?

Wenn Sie eine eigene Stiftung gründen möchten, geben Ihnen die folgenden Punkte einige Anhaltspunkte zum Vorgehen:   

  • Stiftungsvermögen: Für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung benötigen Sie ein Mindestkapital von 50’000 CHF. 
  • Stiftungszweck: Der Stiftungszweck ist der zentrale Punkt der Stiftungsgründung. Ob es sich dabei um eine gemeinnützige Arbeit handelt, ist ausschlaggebend für eine spätere Steuerbefreiung. Formulieren Sie den Zweck Ihrer Stiftung so klar, dass er als Arbeitsgrundlage der Stiftung dienen kann und doch breit genug ist, dass er mit den Jahren nicht an Relevanz verliert. Für die Festlegung und Formulierung des Stiftungszwecks kann eine Beratung durch Fachpersonen – meist spezialisierte Anwält*innen – hilfreich sein.   
  • Stiftungserrichtung: Der Errichtungsakt einer gemeinnützigen Stiftung kann nur durch eine notariell beglaubigte öffentliche Urkunde, ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen.
  • Handelsregistereintrag: Im Anschluss erfolgt der Eintrag in ein Handelsregister, durch den die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit erhält. Die Anmeldung ist durch die Organe der Stiftung durchzuführen.          
  • Buchführungspflicht: Für eine gemeinnützige Stiftung gibt eine Buchführungspflicht.  

Wichtige Organe, Begünstigte & Stiftungsaufsicht einer gemeinnützigen Stiftung

Als «verselbstständigtes Vermögen» kann eine Stiftung nicht selbst agieren, sondern sie braucht Organe, die den Zweck der Stiftung umsetzen und in dessen Sinne handeln.

Der Stiftungsrat ist das wichtigste Organ der gemeinnützigen Stiftung, denn durch ihn wird sie erst handlungsfähig. Der Stiftungsrat kann aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen bestehen, deren Aufgabe es ist, den Willen des*der Stifter*in umzusetzen.

Apropos Stiftungsrat: Suchen Sie ein passendes Mitglied für Ihren Stiftungsrat? Dann hilft Ihnen die Stiftungsratssuche von StiftungSchweiz weiter. Hier finden Sie geeignete Personen und können diese direkt kontaktieren. Oder vielleicht möchten Sie sich selbst als Stiftungsrat engagieren? Dann erstellen Sie einfach ein entsprechendes Profil. 

Der Stiftungsrat wählt die Revisionsstelle, deren genaue Aufgaben in der Stiftungsurkunde und den Stiftungsreglementen festgelegt sind. Wenn die Stiftung nicht zur ordentlichen Revision verpflichtet ist, kann sie von der Möglichkeit des «Opting-out» Gebrauch machen. Ein entsprechendes Gesuch muss bei der Stiftungsaufsicht eingereicht werden.

Jede Stiftung untersteht einer Stiftungsaufsicht. Diese überprüft, ob die Tätigkeiten der Stiftung deren Zweck entsprechen. Je nachdem wie gross das Wirkungsgebiet der Stiftung gefasst wird, unterstehen die Stiftungen der kantonalen oder nationalen Stiftungsaufsicht.

Die Destinatäre sind die durch den Stiftungszweck festgelegten Begünstigten. Bei einer gemeinnützigen Stiftung gibt es keine einzelnen Personen, die einen klaren Anspruch auf Förderung haben. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates (oder einer möglichen Geschäftsstelle) die konkreten Begünstigten zu ermitteln und auszuwählen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Stiftung von den Steuern befreit?

Eine gemeinnützige Stiftung ist in der Schweiz von den Steuern befreit. Um den Status der Steuerfreiheit zu erreichen, muss die zuständige Steuerbehörde den Zweck der Gemeinnützigkeit anerkennen.  

Da die Bedeutung von gemeinnütziger Arbeit in der Schweiz wie bereits erwähnt rechtlich nicht klar definiert ist, bleibt den kantonalen Gesetzgebern ein gewisser Freiraum, um förderwürdige Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich zu definieren. Klar festgelegt ist jedoch, dass die Stiftung uneigennützig und nicht gewinnorientiert handeln muss.   

Eine weitere Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der gemeinnützige Zweck der Stiftung dauerhaft verfolgt wird. Die Stiftungsurkunde stellt sicher, dass die Mittel nicht zweckentfremdet werden. Um den Status der Steuerbefreiung zu behalten, muss nachgewiesen werden, dass der Zweck der Stiftung über die Stiftungstätigkeit auch wirklich erfüllt wird.

Vorteile & Herausforderungen einer gemeinnützigen Stiftung

Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt verschiedene positive Aspekte, die für eine gemeinnützige Stiftung sprechen. Allerdings sollten der Aufwand für die Stiftungsgründung und für die Bewältigung des Stiftungsalltags nicht unterschätzt werden. Zu erwähnen sind hier insbesondere die initialen und laufenden Kosten (z. B. für die Vermögensverwaltung) oder auch die wiederholten Nachweise der Gemeinnützigkeit (z. B. bei der Stiftungsaufsicht).

Wenn Sie sich philanthropisch engagieren möchten, ohne sich mit den Formalitäten und rechtlichen Grundlagen einer eigenen Stiftung zu befassen, stehen Ihnen auch andere Wege offen. Sie können z. B. als Grossspender*in für eine bestehende gemeinnützige Stiftung auftreten, eine alternative Struktur wie Dachstiftungen wählen oder verschiedene Projekte, die Ihnen am Herzen liegen, direkt fördern.

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