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Fundraising in der Schweiz: Das sollten Sie wissen

Fundraising in der Schweiz

Der Begriff Fundraising steht im engen Zusammenhang mit gemeinnützigen Projekten und Non-Profit-Organisationen. Die wortwörtliche Bedeutung des Anglizismus lässt sich wie folgt ableiten: the fund (Geldsumme, Kapital Fonds) und to raise (beschaffen) ergeben zusammen die deutsche Übersetzung von Fundraising: ganz einfach Geldbeschaffung oder Kapitalbeschaffung.

Und auch wenn Fundraising diese Aspekte bedient und für immer mehr Stiftungen in der Schweiz essentiell ist, greift diese Einordnung deutlich zu kurz. Denn sie bildet nicht die komplexe Realität des Fundraisings in der Schweiz ab. Was genau unter Fundraising zu verstehen ist, wie Fundraising prinzipiell und in der Schweiz funktioniert und wer daran beteiligt ist, das erläutern wir Ihnen hier.

Fundraising – Was ist das?

Das im Allgemeinen geltende Verständnis von Fundraising, die Beschaffung von Finanzmitteln für einen wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck, ist nicht grundsätzlich falsch. Diese Auffassung ist aber unvollständig und verfehlt den Fokus des modernen Fundraisings in der Schweiz. Unter Fundraising kann, ganz allgemein gesprochen, die professionelle Beschaffung von Ressourcen für die Arbeit einer Non-Profit-Organisation (NPO) verstanden werden. Das können finanzielle Mittel in Form von Geldspenden sein, mit denen die Organisation Mitarbeiter, Material und Dienstleistungen bezahlt. Oft handelt es sich bei den Spenden auch um direkte Leistungen, etwa ehrenamtliche Arbeit und Sachspenden.

Definition:
Der Begriff Fundraising stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch übersetzt Geld- oder Kapitalbeschaffung. Auf den gemeinnützigen Sektor bezogen, versteht man unter Fundraising die professionelle und systematische Beschaffung von Mitteln für die Arbeit einer Non-Profit-Organisation.

Mittel & Ressourcen, die Gegenstand des Fundraisings sind:

  • Finanzielle Mittel: Geldspenden & Fördergelder, die an eine gemeinnützige Organisation ausgeschüttet werden.
  • Dienstleistungen: Pro bono-Beratungen, Transport von Waren & Helfern sowie Marketingmassnahmen, die ein Unternehmen oder eine Einzelperson der gemeinnützigen Organisation kostenlos oder vergünstigt anbietet.
  • Arbeitsleistung: Hierunter fallen vor allem die Freiwilligenarbeit, die direkt an einem gemeinnützigen Projekt oder bei einer Organisation mitwirken, ohne dafür einen Lohn zu erhalten.
  • Sachleistungen: Das sind materielle Güter, die eine gemeinnützige Organisation für die Ausführung ihrer Arbeit benötigt. Sachspenden kommen oft von Firmen, aber auch von Privatpersonen.

Akteure im Fundraising

An erfolgreichem Fundraising sind in der Regel drei Parteien beteiligt: Spendenbeschaffer, Spender und Spendenempfänger. Schweizer Förderorganisationen, operative Stiftungen und gemeinnützige Organisationen nehmen nicht selten mehrere Positionen gleichzeitig ein. So kann eine Stiftung als Spendenbeschaffer agieren und die Spenden an einen Spendenempfänger weitergeben und gleichzeitig selbst Spendenempfänger sein, etwa von einem Unternehmen kostenlos neue Büromöbel gestellt bekommen.

  • Spendenbeschaffer: Fundraiser zählen zu den Spendenbeschaffern, so auch alle Non-Profit-Organisationen, die Spenden sammeln und diese für einen gemeinnützigen Zweck (Spendenempfänger) einsetzen. Auch Förderorganisationen können Spendenbeschaffer sein, häufig geben sie jedoch die Spenden an ein gemeinnütziges Projekt weiter, das ebenfalls als Spendenbeschaffer wirkt.
  • Spender: Das sind Förderorganisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, die aus philanthropischen, uneigennützigen Gründen Ressourcen bereitstellen.
  • Spendenempfänger: Als Spendenempfänger gilt der endgültige gemeinnützige Zweck, für den die Spende eingesetzt wird, also z.B: die Personen, die von einem gemeinnützigen Projekt profitieren. Eine Organisation wird nicht automatisch zum Spendenempfänger, wenn sie Spenden sammelt.

Möglichkeiten des Fundraisings

In der Schweiz gibt es unzählige Möglichkeiten, Fundraising zu betreiben. Eine Option, die in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist das direkte Sammeln von Spenden bei Privatpersonen. Die Spendendose in der Fussgängerzone oder an der Supermarktkasse zählen ebenso dazu, wie die Kleiderkammer. Altbewährt sind ausserdem Spendenaufrufe per Post, E-Mail, am Telefon oder durch Marketingmassnahmen wie TV-Spots und Plakate.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird auch das Fundraising digitaler: Das Crowdfunding oder Spendenaufrufe über Social-Media-Kanäle und Plattformen, die freiwillige Helfer und alle anderen Formen von Spenden vermitteln, gehören inzwischen zum Tagesgeschäft eines jeden Fundraisers. Philanthropie-Plattformen und Stiftungsverzeichnisse wie stiftungschweiz.ch bieten gemeinnützigen Organisationen Orientierung und verbinden alle Akteure des Fundraisings.

Die Kommunikation und Arbeit im Fundraising ist stets eine Kombination aus unterschiedlichen Kanälen und Ansprachen. Unternehmen sowie Förderorganisationen werden ebenso kontaktiert und angefragt wie Einzelpersonen. Denn ein Grossteil der Spenden kommt nach wie vor von Privatpersonen. Bei Unternehmen handelt es sich oft nicht um Spenden, sondern um Sponsoring. Wenn als Gegenleistung für eine Aufwendung Werbung für das Unternehmen gemacht wird, ist die Rede von Sponsoring, vergleichbar mit dem Sponsoring im Profisport.

Besonderheiten & Regelungen beim Fundraising in der Schweiz

Philanthropie und gemeinnützige Arbeit sind in der Schweizer Gesellschaft fest verankert. Der sogenannte Dritte Sektor trägt entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg und gesamtgesellschaftlichen Wohl der Schweizerinnen und Schweizer bei. Spenden und Fundraising haben in der Schweiz lange Tradition, nicht zuletzt aufgrund der günstigen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Das Schweizer Steuerrecht definiert Spenden so: Freiwillige Leistungen an gemeinnützige, von der Steuerpflicht befreite Institutionen und juristische Personen. Private Spender können pro Steuerjahr Spenden ab 100 Franken, jedoch höchstens 20 Prozent Ihres Einkommens, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Unternehmer und juristische Personen können bis zu 20 Prozent Ihres Reingewinns abziehen, wenn Sie spenden. Sponsoring fällt jedoch nicht unter diese Regel.

Neben Geldspenden sind seit 2006 sind auch Sachspenden steuerlich absetzbar. Entscheidend ist dabei der aktuelle Marktwert. Freiwilligenarbeit und Ehrenämter können in der Schweiz nicht von den Steuern abgezogen werden. Es gibt jedoch bereits Personen und Gruppen, die sich für eine entsprechende Regelung einsetzen: Ehrenamtliche sollen eine Art Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung geltend machen können. Die genauen steuerlichen Regelungen zu Spenden in der Schweiz ändern sich jedes Jahr und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Fundraising unterliegt in der Schweiz zum einen rechtlichen Regulierungen, die sich von Kanton zu Kanton leicht unterscheiden. Andererseits gibt es aber auch ethische Richtlinien, die die Berufsverbände der Fundraiser (z.B. Swissfundraising) und die Schweizer Zertifizierungsstelle für gemeinnützige spendensammelnde Organisationen (ZEWO) herausgeben.

Ethische Werte und Richtlinien zum Fundraising in der Schweiz

Sie möchten in der Schweiz Spenden sammeln? Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten gilt es folgende ethische Werte und Richtlinien zu beachten:

  • Die 5 ethischen Grundpfeiler (länder- & verbandsübergreifend): Ehrlichkeit, Respekt, Integrität, Empathie, Transparenz
  • Die Schweizer Kodizes: (insb.) Professionalität & Wirtschaftlichkeit
  • Die 21 ZEWO-Standards: Gemeinnützigkeit, Integrität, Interessenbindung, Gewaltentrennung u. a. im Bereich der Leistungserbringung und Finanzen

Die Zewo-Standards dienen sowohl Spendern und Spenderinnen als auch gemeinnützigen Organisationen und Förderorganisationen zur Orientierung. Das Zewo-Gütesiegel kennzeichnet diejenigen NPO, die zweckbestimmt und wirtschaftlich handeln und dabei von der ZEWO regelmässig überprüft werden.

Fundraising in der Schweiz – ganz unkompliziert

Sind Sie überrascht, was Fundraising alles umfasst und wie viele Aspekte zu beachten sind? Lassen Sie sich von Paragraphen, Regelungen und Auflagen nicht abschrecken. Sie schützen vor einem Missbrauch zu unlauteren Zwecken und bewahren Spendensammler vor einer Rufschädigung. Stiftungsverzeichnisse und Plattformen mit Informationen und News erleichtern Fundraising. Auch steuerliche Begünstigungen können für philanthropisch gesonnene Menschen ein weiterer Anreiz für das Spendenverhalten sein.

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