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Digitales Spenden – aber sicher

Fast jeder Aspekt unseres Lebens ist in den vergangenen Jahren digital geworden – so auch das Spenden. Online-Spenden über unsere Spendenplattform sind bequem und eröffnen neue Möglichkeiten, zum Beispiel auch ein thematisches Spendenmandat. Begleiten Sie uns auf eine Reise durch die schweizerischen Geldwäschevorschriften! Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie stiftungschweiz.ch von der Geldwäschereigesetzgebung betroffen ist und was wir alles für eine maximal sichere Plattform unternehmen.

Was die Schweiz gegen Geldwäsche tut…

Die Schweiz ist bekannt für ihre Präzision, von der Uhrmacherei bis zum Bankwesen. Allerdings: Die Bestimmungen der Geldwäscherei werden längst international gesteuert. Es leuchtet ein, dass Regulierungen, die an den Grenzen Halt machen, nicht wirklich greifen. So gibt die Financial Action Task Force (FATF) in Paris mit ihrer regelmässigen Prüfung der Geldwäscherei-Standards einzelner Länder den Takt vor. Die letzte FATF Prüfung der Schweiz hat 2016 (mit einem nachfassenden Report 2020) stattgefunden; seither hat sich einiges getan und ist in der seit Anfang Jahr geltenden neuen Geldwäschereigesetzgebung eingeflossen. 

Zwei Beanstandungen bleiben aber stehen und sind im Moment Gegenstand der politischen Vernehmlassung. So wird einerseits ein Register für die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten als Ergänzung zum Handelsregister geprüft. Dies, weil für die Geldwäscherei der wirtschaftlich Berechtigte eben eine ganz entscheidende Grösse ist – mehr dazu später. Andererseits konnten sich Anwälte und Notare bisher erfolgreich gegen eine Unterstellung unter die Geldwäscherei-Gesetzgebung wehren; dass hier ein Loch zu stopfen ist, haben die Panama-Papers deutlich gezeigt. Die Vernehmlassung läuft, in naher Zukunft wird aber wohl auch ein Anwalt, der eine Gesellschaft verkauft oder eine Stiftung führt, der Geldwäschereigesetzgebung unterstellt.

…und was StiftungSchweiz dagegen tut.

Was viele Leserinnen und Leser wundert: Auch StiftungSchweiz ist dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Durch den Betrieb unserer Spendenplattform treten wir als Dienstleister für den Zahlungsverkehr auf. Wir fallen in die Kategorie «Übrige Finanzintermediäre», und sind deshalb einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen, in unserem Fall der Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen VQF, gegründet 1998. 

Als Mitglied der Selbstregulierungsorganisation führen wir jährlich eine Selbstdeklaration durch und werden regelmässig extern überprüft. Vor allem aber beurteilen wir sämtliche unserer Geschäftsbeziehungen aufgrund ihres Risikos. In unserem Fall geht es dabei vor allem um sogenannte politisch exponierte Personen, insbesondere aktive nationale Politiker der Schweiz, ausländische Politiker oder Funktionäre in internationalen Organisationen wie dem IKRK oder der FIFA. Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen sind automatisch Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko, für welche eine risikobasierte Plausibilisierung durchgeführt werden muss. 

Was aber hat eine Spende überhaupt mit Geldwäscherei zu tun? Von Geldwäscherei spricht man, wenn Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder qualifizierten Steuervergehen stammen und diese Herkunft anschliessend verschleiert wird. Das gilt unabhängig davon, wohin diese Vermögenswerte bewegt werden. Von Geldwäscherei spricht man deshalb auch dann, wenn solche Gelder an eine gemeinnützige und steuerbefreite Empfängerorganisation gespendet werden. Der Fall ist zwar unwahrscheinlich, weil die Vermögenswerte dann ja einem Zugriff durch den Besitzer entzogen werden – ausgeschlossen werden kann er jedoch nicht.

Geldwäsche-Prüfung in der Praxis

Bei StiftungSchweiz helfen wir Nonprofits und Funders, sich auf Wirkung und Zusammenarbeit in der Philanthropie zu fokussieren. Das soll möglichst reibungslos geschehen. Für die Spendenplattform bedeutet dies: Wir kümmern uns um die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen gegen Geldwäscherei, damit Sie sicher sein können, dass jeder eingezahlte Franken aus einer in diesem Sinne sauberen Quelle stammt. 

Konkret: mittels moderner Tools prüfen wir jede Spende gegen internationale Schwarze Listen. Ist eine Spenderin oder ein Spender dort verzeichnet und liegt damit eine Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko vor, wird der Fall risikobasiert plausibilisiert. Bei Kleinspenden ist das meist rasch bewerkstelligt, ausser es steht ein sogenannter Smurfing-Verdacht im Raum, also das taktische Aufteilen eines grösseren Spendenbetrags in viele kleinere Beträge. Auch dagegen ist unsere Plattform gewappnet und erkennt wiederholte Spenden automatisch. 
Bei grösseren Spenden legen wir entlang der Vorschriften ein sogenanntes Geldwäscherei-File an, in dem wir die Identifikation des Spenders oder der Spenderin dokumentieren und ebenso sämtliche notwendige Schritte der risikobasierten Plausibilisierung der Herkunft der Spende. Die Sicherheit Ihrer Personendaten wird dabei durch unser einzigartiges Datenleitbild und unsere sorgfältige Umsetzung des Datenschutzes gewährleistet.

Die Zukunft ist digital (und sicher)

Digitales Spenden ist nicht eine Eintagsfliege, sie ist ein starker Trend. Als führende Plattform betreten wir diese Bühne bei stiftungschweiz.ch aber nicht mit verbundenen Augen, sondern mit der Gewissheit, dass jeder gespendete Franken durch strenge Vorschriften und ein modernes Sicherheitskonzept geschützt ist.

Wenn Sie also das nächste Mal den Wunsch verspüren, eine Herzenssache finanziell zu unterstützen, denken Sie daran: Digitales Spenden, insbesondere über Plattformen, die umfassende Konzepte zum Schutz der empfangenden Organisation eingerichtet haben, ist nicht nur bequem – es ist auch sicher. Bei StiftungSchweiz hat diese Zukunft der Philanthropie bereits begonnen.

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