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Stiftungen in Finanznot – was tun?

Anfang Mai warf die NZZ am Sonntag einmal einen Blick auf die aktuelle Situation von Stiftungen und setzte auf der Frontseite den Titel: „Schweizer Stiftungen stecken in Finanznot“. Kernaussage: Auch bei den Förderstiftungen gehen die Erträge am Finanzmarkt massiv zurück. Das Geld wird knapp und die Ausschüttungen an Projekte werden gekürzt.

Die Frage drängt sich deshalb auf: Wieviel Kapital braucht eine Förderstiftung, um noch handlungsfähig zu sein?

 Noch vor zwei-drei Jahren habe ich gesagt: 5 Mio. Kapital ist das Mindeste, was eine Förderstiftung braucht, um effizient arbeiten zu können. Heute dürfte die Schmerzgrenze bei 9-10 Mio liegen. Weshalb? Nach Abzug der Kosten dürfte eine solche Förderstiftung noch 50T bis 60T für die Unterstützung von Projekten einsetzen können- also gute 0,5% im ganzen Jahr! Das ist nicht mehr sinnvoll und unverhältnismässig.

Wie kann eine Förderstiftung ihre Finanzen effizienter managen?

Förderstiftungen verlangen von den Projektträgern, die sie finanzieren, dass sie effizient arbeiten sollen. Gut so. Das gilt aber auch für die Förderstiftungen selber. Eine Förderstiftung, die in diese offene Ertrags- und Ausschüttungsschere gelangt ist, arbeitet aber nicht mehr effizient. Sie hat jedoch verschiedene Optionen, um diese Schere wieder zu schliessen:

  • Ertrag steigern und Kapital aufbauen durch risikoreichere Investitionen oder intensives Fundraising
  • Kosten reduzieren durch Senkung der Finanzkosten (ev. Partner wechseln) und der Administrationskosten (Kooperationen/Pools auf Verwaltungsebene suchen mit anderen Stiftungen, Dachstiftungen)
  • Fusion mit einer gleichorientierten Stiftung
  • Liquidation und Übergabe des Vermögens an eine gleichorientierte Organisation
  • Kapital aufbrauchen und dann liquidieren (Verbrauchsstiftung, ev. Statutenänderung erforderlich)

Weshalb geschieht dies noch so selten? Man könnte es, etwas salopp geschrieben, so auf den Punkt bringen: Banken verlieren Portfolios, Anwälte und Treuhänder Kunden, Stiftungsräte Prestige. Es könnte Aufgabe der Stiftungsaufsicht sein, hier korrigierend und motivierend einzuwirken. Man darf nie vergessen: Das Geld der Stiftungen ist ein verselbständigtes Vermögen und gehört letztlich einzig den Destinatären. Deshalb muss möglichst viel davon auch dort ankommen.

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