Lieber Leser
Einige von Ihnen haben sicherlich schon vom „schwarzen Schwan“ gehört. Er wurde während der letzten verheerenden Finanzkrise häufig bemüht, um ein seltenes und äusserst unwahrscheinliches Ereignis zu beschreiben. In unserem Sektor wäre das zum Beispiel, wenn der Staat entscheidet, dass allen gemeinnützigen Organisationen der steuerbefreite Status entzogen wird. Höchst unwahrscheinlich – und doch ist das vorgekommen, mit einschneidenden Konsequenzen.
Einschneidendes Gesetz in Japan: Genereller Statusentzug für alle gemeinnützigen Stiftungen und Vereine
Unbeachtet vom Rest der Welt gab es 2008 nämlich noch einen anderen schwarzen Schwan: In diesem Jahr setzte in Japan der Gesetzgeber nach 110 Jahren eine umfassende Reform gemeinnütziger Organisationen um. Allen steuerbefreiten Stiftungen und Vereinen wurde der Status entzogen. Innerhalb einer Frist von fünf Jahren waren sie angehalten, sich entweder als neue steuerbefreite „Public Interest Corporation“ oder als „General Non-Profit Corporation“ zu registrieren. Unternahm man nichts, wurde das Vermögen liquidiert. Für die Vergabe des steuerbefreiten Status ist eine Public Interest Commission verantwortlich, die direkt dem Kabinett des Premierministers unterstellt ist. Diese wird von sieben unabhängigen und auf Zeit gewählten Commissioners, meist Universitätsprofessoren und Wirtschaftsprüfer, geleitet. Darüber hinaus wurden 22 Gemeinnützigkeitskriterien festgelegt.
Kein ama kudari mehr
Hintergrund dieser Radikallösung war einerseits, die Rahmenbedingungen für das nach grossen Naturkatastrophen stark gestiegene zivilgesellschaftliche Engagement zu verbessern. Andererseits galt es, die herrschende Willkür bei der Vergabe von Steuerbefreiungen sowie das sogenannte ama kudari (dt. vom Himmel absteigen) zu unterbinden. So nennt man in Japan – einem starken Wohlfahrtsstaat mit riesigem Beamtenapparat – die Praxis, bei der hohe Beamte nach ihrer Pensionierung die Leitung von öffentlichen oder gemeinnützigen Organisationen übernehmen. Nicht selten wurde – in Abwesenheit von einheitlichen Kriterien – die Vergabe des steuerbefreiten Status an die inoffizielle Bedingung geknüpft, dass der zuständige Beamte künftig einen Platz im Stiftungsrat oder Vereinsvorstand erhält. Die Beantragung war entsprechend unbeliebt und selten.
Verbesserte Situation
Das neue Gesetz hat viele Tücken und wird stark überarbeitet. Grundsätzlich hat der schwarze Schwan aber die Situation verbessert: Organisationen müssen sich die Steuerbefreiung fortlaufend «verdienen», dafür ist ihre Position gestärkt und ihr Mehrwert für die Gesellschaft anerkannt. Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen und Vereine können bis zu 40% des Reineinkommens des Spenders von der Steuer abgesetzt werden. Und die Errichtung einer NPO ohne Steuerbefreiung ist stark vereinfacht.
2012 waren 26‘000 steuerbefreite Organisationen registriert. Heute sind es um die 9‘470. Diesen stehen über 360‘000 NPO und über einer Million informelle Gruppierungen gegenüber, die sich ebenfalls dem Gemeinwohl widmen – ohne Steuerbefreiung.
Insgesamt faire Lösung
Ich habe zu dieser Zeit für eine Schweizer Privatbank in Japan gearbeitet und unter unseren vermögenden Kunden hatten einige Stiftungen, deren hohes Millionenvermögen aus Grundstücken, Wäldern etc. bestand – ohne nennenswerte Ausschüttungen und im Verhältnis zum Vermögen stehende Aktivitäten für das Gemeinwohl. Manche entschieden sich, fortan auf den steuerbefreiten Status ihrer Stiftung zu verzichten. Eigentlich eine für alle faire Lösung.
Was ist eine angemessene Ausschüttungsrate?
Das bringt mich zur Frage: Was ist eine angemessene Ausschüttungsrate? Dies für unsere Stiftung zu ermitteln ist eine spannende und komplexe Aufgabe, die mich gerade beschäftigt. Ein Austausch ist sehr willkommen!