In der Schweizer Philanthropie bilden Stiftungen einen wichtigen Pfeiler, ja die Schweiz hat die höchste Stiftungsdichte weltweit. Doch was genau verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff und welche verschiedenen Stiftungsarten gibt es? In diesem Beitrag finden Sie Hintergrundwissen zur Organisationsform der Stiftung sowie eine Übersicht über die gängigsten Stiftungsarten in der Schweiz.
Definition: Stiftung
Ganz grundsätzlich setzt eine Stiftung ein zweckgebundenes Vermögen voraus. Bei der Neugründung legt der:die Stifter:in fest, wie das Stiftungsvermögen zu verwenden ist. Dieser sogenannte Stiftungszweck kann thematisch weit gefasst, oder ganz klar definiert werden. Fortan ist dieser Zweck in der Stiftungsurkunde festgehalten, und kann nur in Ausnahmefällen wieder abgeändert werden.
Im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung muss ein Stiftungszweck nicht zwingend gemeinnütziger Natur sein. Einige Stiftungen verfolgen auch einen rein wirtschaftlichen Zweck, oder setzen ihr Geld nur für eine sehr beschränkte Zielgruppe ein, wie es beispielsweise Familienstiftungen tun – diese Stiftungen sind dann aber eben auch keine gemeinnützigen Stiftungen und folglich auch nicht steuerbefreit.
Das Stiftungsvermögen setzt sich zusammen aus einem Stammvermögen und einem Anlagevermögen. Das Stammvermögen ist das Startkapital, welches der:die Stifter:in bei der Gründung investiert. Dieses Kapital muss in der Schweiz in der Regel mindestens CHF 50’000 betragen und kann auch in Form von Sachwerten kommen. Anschliessend wird das Stammvermögen hauptsächlich dafür verwendet, um in Anlagen zu investieren und bleibt in vielen Fällen unangetastet. Die Erträge aus diesen Anlagen sind dann das Anlagevermögen, welches in der Regel für die Verfolgung der Stiftungszwecke ausgegeben wird. Eine solche Struktur erlaubt es den Stiftungen, lange nach dem Ableben der ursprünglichen Stifter:innen zu bestehen und den Stiftungszweck nahhaltig zu verfolgen. Eine Ausnahme bilden die Verbrauchsstiftungen – aber dazu später.
Generell müssen Stiftungen zwingend im Handelsregister eingetragen sein. Gemeinnützige Stiftungen unterstehen zudem einer staatlichen Aufsicht.
Unterschiede zwischen den verschiedenen Stiftungsarten
Je nach Tätigkeit, Wirkungsbereich, Struktur, oder Destinatär:innenkreis werden Stiftungen in verschiedene Typen eingeteilt. Teilweise basieren diese Unterteilungen auf rechtlichen Grundsätzen, teilweise handelt es sich um rein inhaltliche Unterscheidungen.
Förderstiftung
Förderstiftungen sind gemeinnützig und unterstützen andere Organisationen, Projekte oder Personen finanziell. Selbst setzen sie keine Projekte um. Sie nehmen Gesuche von Projektträgern entgegen, bewerten diese und leisten finanzielle Unterstützung, wenn das Projekt zum Stiftungszweck und den Förderkriterien passt. Eine solche Finanzierung kann einmalig oder regelmässig über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Operative Stiftung
Operative Stiftungen planen und setzen eigene Projekte um, führen Institutionen oder organisieren Veranstaltungen. Da sie selbst aktiv in der Verfolgung ihres Zwecks sind, genehmigen sie meist keine Förderanträge – und in den vielen Fällen verfügen Sie auch gar nicht über ein umfangreiches eigenes Stiftungsvermögen, das dazu eingesetzt werden könnte, sondern sie sind selbst auf der Suche nach Fördergeldern. Die Umsetzung ihrer Ziele kann viele Formen annehmen, wie z.B. Beratungsangebote, eigene Projekte, oder die Nutzniessung einer Liegenschaft, die sich in Ihrem Besitz befindet, zu einem gemeinnützigen Zweck.
Sonderform: gemischte Tätigkeit
In der Praxis gibt es zahlreiche Organisationen, welche selbst Projekte umsetzen, aber auch externe finanziell unterstützen. Eine genaue Zuteilung ist hier schwer, meist sind diese Organisationen aber in einem Bereich stärker tätig als im anderen und werden dementsprechend klassifiziert.
Dachstiftung
Eine Dachstiftung bietet Stifter:innen eine Plattform, um eine eigene Fördertätigkeit unter ihrem Dach durchzuführen und dazu nicht eine eigene Stiftung zu gründen. Die Stifter:innen bestimmen in diesem Fall den gemeinnützigen Zweck, den die von ihren eingebrachten Vermögenswerten erreichen sollen, selbst. Die Dachstiftung übernimmt die professionelle Verwaltung dieser Fonds und stellt sicher, dass die Mittel zweckgerecht verwendet werden. Ein solcher Fond innerhalb der Dachstiftung wird auch unselbständige Stiftung genannt.
Verbrauchsstiftungen
Verbrauchsstiftungen sind nicht für die Ewigkeit gedacht. Formell bedeutet das, dass die Stiftungsorgane das Stiftungsvermögen nicht bewahren müssen, sondern nebst den Erträgen auch das Vermögen selbst für den Zweck ausgeben dürfen. In der Folge wird das Vermögen immer kleiner, bis es schliesslich aufgebraucht ist – dann spricht man von einer Sunset Foundation. Klassische, kapitalerhaltende Stiftungen sind hingegen so strukturiert, dass allein die Renditen für den Stiftungszweck eingesetzt werden, das Kapital jedoch erhalten bleiben muss. Das stärkt zwar die Langfristigkeit, kann auch zu einem Missverhältnis zwischen operativem Aufwand und Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel führen.
Unternehmensstiftung
Der Begriff der Unternehmensstiftung hat zwei Bedeutungen. Im allgemeinen Sinn wird damit eine Stiftung mit engem Bezug zu einem Unternehmen bezeichnet. Solche Stiftungen ermöglichen in der Regel gemeinnützige Zwecke durch Erträge aus der Privatwirtschaft, oft mit einem inhaltlichen Bezug zur Unternehmenstätigkeit. Sie werden auch Corporate Foundations genannt und können als Massnahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) verstanden werden.
Im engeren Sinn sind mit Unternehmensstiftungen Stiftungen gemeint, die das Überleben und den Erfolg eines spezifischen Unternehmens bezwecken. Es gibt hier noch zwei Unterarten, sogenannte Unternehmensträgerstiftungen und sogenannte Holdingstiftungen. Unternehmensträgerstiftungen betreiben direkt ein wirtschaftliches Unternehmen wie beispielsweise ein Spital oder ein Heim. Holdingstiftungen hingegen betreiben das kaufmännische Unternehmen nur indirekt, sind dafür aber finanziell am Unternehmen massgeblich oder alleinig beteiligt. Holdingstiftungen können auch gewinnorientierte Unternehmen besitzen und damit bestimmen. Der Weg über eine Stiftung wird hier in der Regel gewählt, um den Zweck des Unternehmens zu schützen und eine feindliche Übernahme durch Aktienkäufe zu erschweren.
Familienstiftung
Diese Art der Stiftung dient dem Erhalt des Vermögens der Familie und der finanziellen Unterstützung ihrer Mitglieder. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig und erhalten aus diesem Grund auch keine Steuerbefreiung. Die Errichtung ist in der Schweiz nur zu spezifischen Zwecken erlaubt. Dazu gehört die Ausbildung der Destinatär:innen, Altersrenten oder die Gründung eines Geschäftes. Wichtig ist, dass nur Familienmitglieder und Nachkommen des:der Stifter:in begünstigt werden.
Kirchliche Stiftung
Im Gegensatz zu klassischen Stiftungen untersteht eine kirchliche Stiftung nicht (oder nur in begrenztem Masse) einer staatlichen Aufsichtsbehörde, sondern einer kirchlichen Stelle. Dies kann ein Kirchenrat, ein Zentralvorstand oder ein Bistum sein. Gleichzeitig ist diese Art der Stiftung mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft verbunden.