Neues Jahr, neue Konditionen: Für 2025 passt StiftungSchweiz einige Rahmenbedingungen an, um die Leistungen noch präziser auf die Bedürfnisse unserer Nutzer abzustimmen. Dazu gehören Änderungen bei der Handhabung der Mehrwertsteuer (einheitlich exklusive MwSt.), eine deutliche Erhöhung der Nutzeranzahl pro Stufe, die Anpassungen beim spesenfreien Spendenvolumen für Pro-User und den Wegfall der Kündigungsfrist. Alle Nutzer:innen werden im Januar separat auf den neuen Nutzungsvertrag aufmerksam gemacht.
Anzahl User pro Stufe
Die wesentlichste Änderung ist eine deutliche Anhebung der Zahl inkludierter User in den einzelnen Stufen:
Die Anzahl der User pro Stufe ab 1. Februar 2025:
• Starter: bisher 3, neu 5 User
• Pro: bisher 3, neu 10 User
• Partner: bisher 5/10/20, neu 15/25/50/unlimitierte User (abhängig von der Unterstufe)
Spesenfreies Spendenvolumen
Die zweite Änderung betrifft das Volumen der spesenfreien Spenden pro Kalenderjahr, das in der Pro-Stufe neu CHF 5’000 beträgt.
Spesenfreies Spendenvolumen für das Kalenderjahr 2025:
• Starter: bisher und weiterhin CHF 2’000
• Pro: bisher CHF 10’000, neu CHF 5’000
• Partner: bisher und weiterhin CHF 10’000
Preise
Die Preise bleiben trotz zahlreichen zusätzlichen Leistungen auf allen Stufen gleich, jedoch werden wir die Handhabung der Mehrwertsteuer vereinheitlichen. Ab 2025 kommt die Mehrwertsteuer von 8,1% künftig auf alle angezeigten Preise dazu, wie dies im Falle der Partner-Abos bereits der Fall war. Beispiel: Kosten für die Starter-Stufe Starter CHF 300 plus 8.1% Mehrwertsteuer (CHF 24.30) = Brutto-Preis CHF 324.30.
In der Partnerstufe werden die Unterstufen S, M und L aufgehoben. Zusätzliche Leistungen sind weiterhin im Rahmen von Plus-Paket, Teams- oder Enterprise-Paket erhältlich.
Datenschutz
Mit der Einführung des Gesuchsmanagements ist der Datenschutz für stiftungschweiz.ch noch wichtiger geworden. Die neue Nutzungsvereinbarung verpflichtet die Förderorganisation, im Umgang mit erhaltenen Gesuchen die gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten.
Dies betrifft insbesondere den Download von Gesuchsdaten von der Plattform und die Speicherung auf eigenen Systemen über längere Zeiträume hinweg. Förderorganisationen sind gegenüber Aufsichtsgremien wie der Stiftungsaufsicht zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet. Deshalb willigen die Nutzer:innen mit der Nutzung auch in die Weitergabe der Daten an Funder und potenzielle Speicherung auf deren IT-Infrastrutur ein. Zudem sind alle Nutzer:innen verpflichtet, Verstösse gegen Datenschutzvorschriften oder andere Datenschutzverletzungen, von denen sie Kenntnis erlangen, innerhalb von 24h an office@stiftungschweiz.ch zu melden.
Nutzungsvertrag
Entsprechend der Neuerungen wird der Nutzungsvertrag Anfang 2025 angepasst, um den gewachsenen Umfang unserer Dienstleistungen präzise zu beschreiben. Sämtliche Nutzer:innen erhalten zum Jahresbeginn eine separate Information dazu per E-Mail zugestellt.