StiftungSchweiz hat die seit 21. Oktober 2019 bestehenden Nutzungsbedingungen vollständig überarbeitet, klarer formuliert und besser strukturiert. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Änderungen, die am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Mit der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen schaffen wir eine verständlichere, lesbarere und klarere Grundlage für die Nutzung der Plattform. Wir beginnen bei Mission, Zielgruppen und Zweck und strukturieren den Vertrag in einer logischeren Abfolge. Zentral ist die neu eingeführte Unterscheidung der beiden Inhaltskategorien «Plattforminhalte» und «Nutzer:inneninhalte».
Die neue Fassung ist deutlich kürzer: Statt 20 Artikeln sind es neu 13 und die Fassung ist erst noch einen Fünftel kürzer geworden. Und dies, obwohl wesentliche Elemente ergänzt wurden, die durch zusätzliche Applikationen ins Spiel kommen. Kurz: Mit den neuen Nutzungsbedingungen schaffen wir verlässliche Leitplanken für einen fairen, sicheren Betrieb der Plattform.
In Kürze: Die wichtigsten Änderungen
Neben der besser lesbaren Struktur und Abfolge sind dies die wichtigsten inhaltlichen Anpassungen der neuen Fassung:
• Das Datenleitbild ist Teil der Nutzungsvereinbarung: Es ist nun ausdrücklich Teil der Vereinbarung und präzisiert unseren Umgang mit Daten.
• Bei den Inhaltskategorien unterscheiden wir neu zwischen Plattforminhalten und Nutzer:inneninhalten; damit verbunden klare Regeln zu Sichtbarkeit und Nutzung.
• Rechte an Nutzer:inneninhalten bleiben neu bei den Urheber:innen; StiftungSchweiz erhält ein einfaches, widerrufliches, zweckgebundenes Nutzungsrecht für Betrieb und anonymisierte/aggregierte Auswertungen, befristet auf die Mitgliedschaft; das Nutzungsrecht bei Plattforminhalten bleibt hingegen unverändert.
• Präzisere Regelung des Datenschutzes und klare Abgrenzung zur Verantwortlichkeit der Nutzer:innen: neu gehen die Nutzungsbedingungen auf die Datenkategorien A–D ausdrücklich ein und bei Exporten ist die Verantwortlichkeit einer Nutzung ausserhalb der Plattform geregelt.
• Spezifische Applikationen sind separat geregelt: Spenden, Gesuche und Netzwerke sind mit Rechten und Pflichten in einem eigenen Kapitel gebündelt.
• Das Credit-System ist gestrichen: Die nie genutzte Regelung entfällt.
In den folgenden Kapiteln geben wir detailliert Einblick in die Änderungen der einzelnen Bereiche.
Geltungsbereich
Bisher waren Geltung und Adressatenkreis weniger prominent gebündelt; Gäste wurden teilweise implizit mitgedacht. Neu ist die Geltung für alle Domains/Subdomains/Apps klar geregelt; Gäste, registrierte und verifizierte Nutzer:innen sind explizit definiert. Dazu kommt eine knappe Definition der beiden Inhaltsarten Plattforminhalte und Nutzer:inneninhalte.
Vertragsabschluss
Bisher waren Registrierung, Zustimmung und Kommunikation zwar geregelt, aber verstreut auf die 20 Artikel und teils technisch formuliert. Neu sind die Grundlagen klarer und zusammenhängend geregelt. Die Zustimmung erfolgt explizit via Klick oder Nutzung. Betreffend Änderungen der Nutzungsbedingungen werden neu wesentliche Änderungen von redaktionellen Anpassungen getrennt; für erstere gilt neu eine Frist.
Daten und Inhalte
Bisher fehlte eine abgestufte Behandlung unterschiedlicher Datenkategorien. Neu ist dies ergänzt, was Transparenz und Klarheit schafft. Regeln betreffend Erstellung, Bearbeitung und Sichtbarkeit sind verständlicher und zusammenhängend gefasst. Zudem ist geregelt, dass bei Exporten die Nutzer:innen für eine Nutzung ausserhalb der Plattform eigenständig verantwortlich sind.
Urheber- und Nutzungsrechte
Bisher war die Reichweite von Nutzungsrechten an Nutzer:inneninhalten grundsätzlich weit gefasst und teils offen formuliert. Neu verbleiben alle Rechte an Nutzer:inneninhalten bei den Urheber:innen und StiftungSchweiz erhält lediglich ein enges, widerrufliches, zweckgebundenes Nutzungsrecht für den Betrieb oder eine anonymisierte aggregierte Auswertung, die zeitlich auf die Mitgliedschaft begrenzt ist.
Zugang zu den Leistungen
Bisher war eine Kündigungsfrist vorgesehen. Neu sind Stufen und Laufzeiten transparenter geregelt und die automatische Verlängerung kann bis zum letzten Tag der Laufzeit durch Kündigung unterbrochen werden. Preisänderungen werden neu mit 3 Monaten Vorlauf kommuniziert und die Zahlungsfristen sind präziser geregelt.
Pflichten und Rechte der Nutzer:innen
Bisher waren lediglich allgemeine Sorgfaltspflichten vorhanden. Neu sind die Sorgfaltspflichten detaillierter und damit klarer geregelt, hinsichtlich Richtigkeit, Rechtstreue oder technischer Sorgfalt, aber auch bezüglich verbotener Inhalte und Nutzungsweisen.
Umgang mit Fehlern
Bisher waren Meldungen möglich, das Verfahren war aber nicht durchgängig beschrieben. Neu sind Meldung, Bestätigung, Prüfung, Stellungnahme, Entscheid und Wiederherstellung klar beschrieben, ebenso der Schutz vor missbräuchlichen Meldungen.
Spezifisches zu einzelnen Applikationen
Bisher wurden lediglich für den Spendenempfang detaillierte Rechte und Pflichten beschrieben. Neu sind auch für die Gesuchseinreichung und die Netzwerke zentrale Grundsätze aufgenommen und die bestehenden sind einfacher und präziser formuliert. So sind die Sorgfaltspflichten der Gesuchstellenden konkret beschrieben, ebenso die klare Zuständigkeit der Funder für die Prüfung. Die Rollen und Verantwortlichkeiten, der Umgang mit dem Urheberrecht und Nutzungslimiten in den Netzwerken sind präzise vorgegeben.
Vertraulichkeit
Bisher war die Vertraulichkeit ohne Schutzstufen erwähnt. Neu kommt diesem Aspekt mehr Bedeutung zu: das Need-to-know-Prinzip ist eingeführt und für sensible Datenkategorien werden erhöhte Schutzmassnahmen eingeführt.
Haftung
Bisher waren dazu die wesentlichen Grundsätze vorhanden. Neu besteht ein deutlich präziserer Haftungsrahmen, der auch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit regelt, gleichzeitig aber auch indirekte Schäden und höhere Gewalt ausschliesst und die Gewährleistungen präzisiert.
Schlussbestimmungen
Bisher waren diese üblichen Klauseln über verschiedene Artikel verteilt. Neu sind sie kompakter gefasst und klarer formuliert, bleiben inhaltlich aber bestehen.